Voraussetzungen
Grundsätzlich soll die Schule allen zugänglich sein – ohne besondere Bedingungen an die Schulbildung und Ausbildung. Für uns stehen das Interesse, die psychische Belastbarkeit, soziale Kompetenzen, handwerkliche und musische Fähigkeiten sowie das praktische „Zupacken können“ im Vordergrund.
Als minimale Voraussetzung erwarten wir:
Stufe 1:
- Grundpflegekurs SRK oder 3 Monate Praxis während 20% in der Alters- oder Behindertenarbeit (z.B. in der Pflege, Aktivierung, Betreuung, Begleitung)
- Mindestalter: 20 Jahre / keine obere Altersgrenze
- min. 20% Anstellung im Aktivierungsbereich
Anmeldungen bitte erst einreichen, wenn der Arbeitgeber definitiv bekannt ist. Provisorische Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.
Stufe 2 und 3:
- mind. 30% Stelle im Aktivierungsbereich
Stufe 4:
- Abgeschlossene Berufsausbildung auf der Sekundarstufe II (EFZ)
- Mindestens 260 Ausbildungsstunden in Alltagsgestaltung und Aktivierung, was dem LeA-Standard der Stufen 1-3 entspricht. LeA-Absolvent*innen können sich erst nach erfolgreich abgeschlossener Stufe 3 anmelden
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in Alltagsgestaltung und Aktivierung
- Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
- Funktion in Ihrer Institution: Fachbereichsleitung Alltagsgestaltung und Aktivierung. Bei stellvertretender Funktion ist eine Aufnahme nur in Absprache mit der Ausbildungsverantwortlichen Stufe 4 möglich.
- Arbeitspensum: Mindestens 40 Stellenprozente
- IT-Kenntnisse: Word, Excel, Outlook, PowerPoint
- Grundlagenkenntnisse der Transaktionsanalyse:
- ICH-Zustände
- Transaktionen
- Grundeinstellungen zu mir und andern
